NRW-Städtebund kritisiert Grundsteuerpläne als „inakzeptabel“

Die Kommunen in NRW sehen praktische Probleme bei den Plänen von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), wonach die Kommunen ab 2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien verlangen dürfen.

Die Kommunen in NRW sehen praktische Probleme bei den Plänen von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), wonach die Kommunen ab 2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien verlangen dürfen. „Die Kommunen haben frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Grundsteuerreform Wohnhäuser stärker belastet werden könnten als Gewerbe, und die Kommunen haben frühzeitig Korrekturen angemahnt“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, Christoph Landscheidt (SPD), der „Rheinischen Post“.

„Das Land blieb dennoch untätig, und jetzt ist der Wagen festgefahren.“ Der Lösungsvorschlag, nun auf kommunaler Ebene nachzusteuern, sei inakzeptabel und komme viel zu spät. „In den meisten Städten und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten Hebesätzen ans Laufen zu bringen. Für die Berechnung wären die Kommunen auf zertifizierte Programme angewiesen, die nicht auf Knopfdruck zu bekommen sind.“ Landscheidt verlangte, das Land müsse nun aus einer verfahrenen Lage das Beste machen: „Aus unserer Sicht kann das nur eine landesweite Regelung mit einheitlichen Messzahlen sein.“

Das NRW-Finanzministerium zeigte sich gelassen. Eine Sprecherin von Minister Optendrenk teilte auf Anfrage mit: „Die Gemeinden können den Hebesatz für die Grundsteuer jährlich anpassen. Diesen Beschluss können die Gemeinden bis zum 30. Juni eines Jahres treffen und die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar des Jahres anpassen.“

Allerdings sind die technischen Probleme nicht die einzige Hürde aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände. So heißt es in einem Schreiben an die Fraktionsspitzen von Schwarz-Grün sowie die Landesregierung, über das die „Rheinische Post“ berichtet: „Ein differenziertes Hebesatzrecht ist mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden.“ Die Grundsteuer werde schon jetzt vielfach beklagt. „Mit einem differenzierten Hebesatzrecht würde sich eine weitere Flanke für neue Widerspruchs- und Gerichtsverfahren auftun.“ So befürchten die Kommunen Klagen etwa bei gemischt genutzten Grundstücken.




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