NRW: Städtetag kritisiert Grundsteuer-Pläne

Der Städtetag NRW hat den von den Fraktionen der NRW-Landesregierung geplanten Gesetzentwurf für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer scharf kritisiert.

Der Städtetag NRW hat den von den Fraktionen der NRW-Landesregierung geplanten Gesetzentwurf für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer scharf kritisiert. „Wir lehnen den Gesetzentwurf kategorisch ab“, sagte Thomas Eiskirch (SPD), Vorsitzender des Städtetages NRW und Bochumer Oberbürgermeister, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen schlagen damit alle Warnungen aus den Kommunen in den Wind.“

Die rechtlichen Unsicherheiten seien groß, „denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden“, so Eiskirch. „Das ist bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ein viel zu großes Risiko.“

Das Land NRW habe längst die Messzahl für Geschäftsgrundstücke anheben und so die Mehrbelastungen für Wohnimmobilien selbst verhindern können, sagte Eiskirch. Sachsen, das Saarland und das Land Berlin hätten dies getan. „Statt einer landesweiten Lösung sollen jetzt fast 400 Kommunalparlamente im Hau-Ruck-Verfahren bis Jahresende differenzierte Hebesätze diskutieren und beschließen. Das dürfte schon zeitlich kaum noch möglich sein.“




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