Brorhilker teile die entsprechende Auffassung der für die von dem Hamburger Rechtsanwalt Gerhart Strate eingereichte Strafanzeige zuständigen Staatsanwältin, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln mit, wie die „Welt“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet. Zwar sei die Entscheidung, in dieser Sache keine Ermittlungen aufzunehmen, weder von Brorhilker noch vom Leiter der Kölner Staatsanwaltschaft getroffen worden, sondern von der für die Bearbeitung der Strafanzeige zuständigen Dezernentin, so Behördensprecher Ulrich Bremer.
Allerdings hätten „sowohl der Behördenleiter als auch Oberstaatsanwältin Brorhilker“ die Auffassung der Dezernentin geteilt. Strate hatte Scholz und Tschentscher wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angezeigt. Ihr Vorwurf lautet, dass die beiden SPD-Politiker bei der zuständigen Hamburger Steuerverwaltung darauf hingewirkt hätten, dass die örtliche Warburg-Bank 47 Millionen Euro zu Unrecht aus Cum-Ex-Geschäften erstatteter Steuern zunächst nicht habe zurückzahlen müssen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte Strate mit zwei Schreiben vom 14. Dezember mitgeteilt, dass sie von der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Scholz und Tschentscher absehe, „da sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beihilfehandlung seitens Herrn Scholz auf Grundlage Ihres Anzeigevorbringens und der in den anderen Verfahren des Verfahrenskomplexes erlangten Unterlagen und Dokumente nicht ergeben haben“. Aus der Entscheidung zur Strafanzeige gegen den Bundeskanzler geht zudem hervor, dass die Kölner Staatsanwaltschaft den zweiten Vorwurf gegen Scholz abgetrennt und zuständigkeitshalber an die Hamburger Staatsanwaltschaft überwiesen hat. „Eine Zuständigkeit der StA (Staatsanwaltschaft, d. Red.) Köln für die Verfolgung (allein) des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben. Tatort wäre Hamburg“, heißt es im Schreiben der Kölner Behörde an Strate.