Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag und hob damit eine Entscheidung der niedrigeren Instanz wieder auf. Auch St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen und die Flagge der UdSSR dürften nicht gezeigt werden.
Der Senat hat damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Samstag geändert und die Allgemeinverfügung der Berliner Polizei wieder in Kraft gesetzt. „Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, treffe zu“, hieß es vom Gericht. Denn sie könnten im aktuellen Kontext jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am heutigen Tage trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei und zeige, dass eine Trennung des Gedenkens des Kriegsendes und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich sei, so das Oberverwaltungsgericht. Über die Verwendung ukrainischer Symbole hatte der Senat nach eigenen Angaben nicht zu entscheiden. Der Beschluss sei „unanfechtbar“, hieß es (Beschluss vom 8. Mai 2023 – OVG 1 S 42/23). Der 9. Mai wird in Russland als „Tag des Sieges“ über das nationalsozialistische Deutschland im Zweiten Weltkrieg begangen und ist dort ein gesetzlicher Feiertag.