„Wir brauchen dringend Mindestanforderungen zur Haltung von Mastputen. Hier gibt es eine Regulierungslücke – und zwar national und europaweit“, sagte Özdemir den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
„Gegenwärtig werden Puten in vielen Ställen auf zu engem Raum gemästet.“ Und weiter: „Die schnelle Gewichtszunahme führt oft zu massiven gesundheitlichen Problemen wie der Erkrankung und Verformung des Skelettapparates, Brustblasen, Fußballenerkrankungen, Federpicken oder Kannibalismus“, kritisierte Özdemir. Obwohl dies längst für Geflügel verboten sei, gebe es bei Puten nach wie vor das routinemäßige Kupieren der Schnäbel. „Das sind alles keine akzeptablen Bedingungen“, so der grüne Minister.
Das Kupieren von Schnäbeln ist durch das Tierschutzgesetz verboten. Bis heute gibt es für Mastputen keine tierschutzrechtlichen Vorgaben. Zu den Mindestanforderungen bei der Putenmast gehöre wesentlich die Reduktion der Besatzdichte – also die Anzahl der Tiere pro Quadratmeter, sagte Özdemir. „Ich habe das jetzt als Diskussionsgrundlage eingebracht, damit wir frühzeitig in den fachlichen Dialog mit den Betroffenen treten können. Die Gesellschaft erwartet es, dass es mehr Tierschutz in den Ställen gibt.“
Ziel des Ministeriums sei es, den Tierschutz nachhaltig und umfassend für alle Tiere zu verbessern. So schlägt der Minister vor, dass während der ersten fünf Aufzuchtstage maximal 25 Mastputen auf einem Quadratmeter leben, bis zur 5. Lebenswoche dürfen es höchstens 10 Tiere sein. Wiegen die Masthennen maximal 35 Kilo, dürfen sich höchstens 3,1 Tiere auf einem Quadratmeter aufhalten.
Bei Masthähnen mit maximal 40 Kilo dürfen höchstens 1,9 Tiere auf einem Quadratmeter sein. Zudem will das Ministerium regelmäßige Tierkontrollen zur Pflicht machen. 2021 wurden laut Statistischem Bundesamt 33,2 Millionen Mastputen geschlachtet. Zum Vergleich: In demselben Jahr wurden 625,8 Millionen Jungmasthühner für den Verzehr getötet.