Organspende-Register verzögert sich weiter

Die Bundesregierung benötigt offenbar mehr Zeit für die Errichtung des geplanten Organspende-Registers.

Das berichtet die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Demnach soll das Register voraussichtlich erst im kommenden Jahr in Betrieb gehen.

Bei der Errichtung des Registers handele es sich um ein anspruchsvolles, komplexes Digitalprojekt, begründet die Bundesregierung die Verzögerung. „Angesichts der besonderen Sensibilität der gespeicherten Erklärungen sind hohe Anforderungen an die Datensicherheit und die Authentisierungsverfahren von Erklärenden sowie des zugriffsberechtigten Personals in den Krankenhäusern zu stellen.“ Das Organspende-Register, in dessen Konzeption und Entwicklung bislang mehr als sieben Millionen Euro investiert wurden, soll nun voraussichtlich im ersten Quartal 2024 nutzbar sein. Unions-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger (CSU) warf Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu verzögern. Es wurde vom Bundestag bereits beschlossen und ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Das Register ist darin enthalten. „Dass Lauterbach seiner Verantwortung als Bundesgesundheitsminister nicht nachkommt, das vom Bundestag längst beschlossene Gesetz umzusetzen, gegen das er als einfacher Abgeordneter noch gestimmt hatte, riecht nach bewusster Verschleppung. Erst recht, wenn er jetzt fordert, erneut über die Widerspruchslösung zu debattieren“, sagte Pilsinger. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), ergänzte: „Der Bundesgesundheitsminister hat den Auftrag des Parlaments, die Entscheidungslösung bei der Organspende zu stärken, offensichtlich nicht zur Chefsache gemacht.“




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