Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) berichten. Danach muss ein Ost-Rentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen verdient hat und 2005 in den Ruhestand gegangen ist, in diesem Jahr auf die Altersbezüge in Höhe von 19.742 Euro Steuern von 64 Euro zahlen.
Bei einem vergleichbaren West-Rentner mit einer Rente von 19.877 Euro sind dagegen keine Abzüge fällig. Ist der Ost-Rentner 2010 in Rente gegangen, sind 2023 Steuern in Höhe von 217 Euro fällig, im Westen dagegen nur 128 Euro. Bei einem Rentenbeginn 2015 ist das Verhältnis 344 zu 308 Euro. Erst bei einem späteren Rentenbeginn sind im Westen höhere Steuern zu zahlen. Beim Renteneintritt 2023 sind es im Osten 567 Euro und im Westen 587 Euro. In der Antwort der Bundesregierung wird auf die konkreten Regeln zur Berechnung der Steuern auf Altersbezüge verwiesen. Danach bekommt jeder Rentner beim Eintritt in den Ruhestand einen prozentualen Freibetrag, der in Euro und Cent umgerechnet wird und sich dann lebenslang nicht mehr ändert. Der Rest wird besteuert. Da Ostrentner noch vor einigen Jahren deutlich geringere Renten als West-Ruheständler bezogen haben, war auch der Freibetrag deutlich geringer. Das führt dazu, dass mit der zunehmenden Rentenangleichung der Besteuerungsanteil bei älteren Rentnern im Osten höher ist und sie mehr Steuern zahlen müssen. Der Linken-Abgeordnete Pellmann kritisierte, ostdeutsche Rentner erhielten seit über 30 Jahren geringere Rentenwerte, also weniger Rente für dieselbe Lebensleistung. „Es ist ein Treppenwitz, dass diese Ungerechtigkeit heute faktisch auch noch zu höheren Steuern für Rentner im Osten führt“, beklagte er. Nötig sei umgehend eine Gleichbehandlung. „Es darf nicht sein, dass Ostrentner wegen geringerer Renten früher heute geringere Freibeträge haben und deshalb mehr Steuern zahlen müssen“, forderte der Linken-Politiker.