Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Polizeibeamte hatte laut der Dienstbehörde zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgt und mehrere von ihnen gelikt.
Die Beiträge enthielten demnach Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Der vierte Senat bekräftigte nun, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten. Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, so das Gericht. Es sei nicht notwendig, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.