Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Donnerstagsausgabe. Der Freistaat hatte die Software gekauft, um in hoher Geschwindigkeit das Umfeld von Personen mit Hilfe von Informationen aus Datenbanken ausleuchten zu können.
In Bayern soll das Programm „Vera“ heißen, als Abkürzung für ein „verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“. Vor der Einführung lässt Bayern die Software vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Darmstadt auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen. Diese Überprüfung sollte eigentlich zum Jahresende beendet sein. „Das Überprüfungsverfahren zum Quellcode ist noch nicht abgeschlossen“, teilte ein Sprecher des Landeskriminalamts auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“ mit. Im bayerischen Innenministerium unter Leitung von Joachim Herrmann (CSU) heißt es, ein Einführungstermin stehe noch nicht fest. Selbstverständlich würden alle „grundsätzlichen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts“ berücksichtigt, sagte ein Sprecher. In Karlsruhe sind Klagen von Bürgerrechtlern gegen die Polizeigesetze in Hessen und Hamburg anhängig, die den Einsatz der Analysesoftware ermöglichen. Eingereicht wurden sie unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF). Sie hat noch nicht entschieden, ob sie auch gegen Bayern will. „Das hängt davon ab, was das Bundesverfassungsgericht genau entscheiden und wie die bayerische Befugnis formuliert sein wird“, sagte der GfF-Jurist Bijan Moini der „Frankfurter Rundschau“. „Mir erschließt sich nach wie vor nicht, warum 16 deutsche Bundesländer es nicht hinbekommen, eine – nach ihrer Darstellung – erweiterte Suchfunktion für ihre Datenbanken selbst zu programmieren, anstatt sich eine entsprechende Software für viele Millionen Euro von einem zwielichtigen US-Konzern einzukaufen“, kommentierte Moini. Es sei aber zu begrüßen, dass Bayern diese Software auf Sicherheitslücken überprüfen lasse.