„Der Individualität der Sterbewünsche sollte individuell begegnet werden im Beziehungsgeschehen – das lässt sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen“, sagte Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Es sei nicht klug, Personengruppen vom jungen Menschen in einer depressiven Phase bis zum todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen.
Der Bundestag soll am Donnerstag über zwei Gesetzesentwürfe abstimmen, die das Thema Sterbehilfe regeln sollen. Ethikratsmitglied Helmut Frister hält es für wahrscheinlich, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag findet. „Das wäre keine Katastrophe, wenn sich der Bundestag auf keinen der beiden Entwürfe einigen kann. Dann würde im deutschen Strafrecht weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestand, das heißt die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Sonst wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft“, sagte Frister den Funke-Zeitungen.