In einem Brief an die Parlamentarier bemängelt der Verband, beide Entwürfe seien „für eine notwendige, umfassende Neuregelung ungeeignet“, wie der „Spiegel“ berichtet. Personen mit Suizidabsichten würden dadurch nicht ausreichend vor „privatwirtschaftlichen Profitinteressen Einzelner“ geschützt – unter anderem, weil es zu wenig Vorgaben für profitorientierte Suizidhilfe-Angebote gebe.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 grundsätzlich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben bekräftigt hat, will der Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Neuregelung der Sterbehilfe beschließen. Zwei interfraktionelle Gruppen haben dazu Entwürfe eingebracht. Einer sieht dabei vor, die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder ins Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen, unter bestimmten Voraussetzungen aber zu erlauben. Der Paritätische Gesamtverband hält eine Regelung aber nur außerhalb des StGB für sinnvoll und kritisiert auch, dass im Entwurf Maßnahmen zum Aufbau staatlicher Unterstützungsstrukturen in der Sterbehilfe fehlten.