„Hartz IV ist auch nach dem 1. Januar 2023 Hartz IV geblieben“, sagte Schneider dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Nach wie vor bleiben die beiden Grundprobleme: Die Regelsätze sind auch nach der letzten Erhöhung auf 502 Euro in keiner Weise bedarfsdeckend und bleiben damit Armutssätze“, kritisierte der Sozialverbandschef.
„Es bleibt weiterhin bei einem misanthropischen Sanktionsregime, das einer schwarzen Pädagogik folgt, und den Umbau von Hartz IV zu einem echten Hilfesystem entgegensteht“, so Schneider. „Unter dem Strich stellt das Bürgergeld damit in erster Linie einen Polit-Euphemismus dar.“ Nach Angaben des Paritätischen Gesamtverbandes sorgt das Bürgergeld nicht für eine bessere Situation für die Betroffenen. „Leider konnten wir in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten des sogenannten Bürgergeldes keine Rückmeldungen von Betroffenen sehen, die auf eine wirklich verbesserte Situation hinwiesen.“ Gleichwohl erinnerte Schneider an die Neuerungen ab Juli: „Korrekterweise muss aber auch festgehalten werden, dass die Regelungen zu verbesserten Freigrenzen für Aufstocker und Studentenjobs sowie das neue Weiterbildungsgeld erst ab 1. Juli greifen. Diese stellen durchaus eine echte Verbesserung dar.“