Dresdner Politikwissenschaftlers Hans Vorländer hat sich zurückhaltend geäußert zu den Plänen, das Gros der Leistungen für sogenannte „Dublin-Flüchtlinge“ zu streichen. „Eine Leistungsreduktion ist auch heute schon möglich“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstagausgaben). „Aber ob das Prinzip, nur Bett, Brot und Seife zur Verfügung zu stellen, verfassungsmäßig ist, wird höchstrichterlich entschieden werden müssen“, erklärte der Wissenschaftler, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration ist.
„Das physische Existenzminimum, was zum Überleben notwendig ist, muss gewährleistet werden, und hier stellt sich die Frage, wie man das bemisst. Wichtig ist dabei, dass der Menschenwürdeschutz des Grundgesetzes gewahrt bleibt“, sagte er. „Gar nichts mehr zu geben, wäre also klar verfassungswidrig.“
Der Effekt, der erzielt werden solle, sei Abschreckung in Bezug auf die sogenannte Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union. „Die Leute sollen also, wenn sie zum Beispiel in Bulgarien, Italien oder in Griechenland ankommen, gar nicht erst weiterziehen nach Deutschland“, sagte der Politologe zu der Maßnahme.
Beim Vorhaben, dass Flüchtlinge den Schutz in Deutschland verlieren, wenn sie ohne einen triftigen Grund in ihr Heimatland zurückkehren, sieht Vorländer in der Praxis Schwierigkeiten. „Die Behörden dürften sich schwertun, plausible Abgrenzungen zu finden: Es ist doch wohl die absolute Ausnahme, dass Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern Urlaub machen. In der Regel reisen sie zu Begräbnissen, Hochzeiten oder zu schwer kranken Familienangehörigen zurück, und das sind triftige Gründe.“
Mit dem sogenannten „Sicherheitspaket“ möchte die Bundesregierung seiner Ansicht nach Handlungsfähigkeit demonstrieren. „Die Nähe zu den Wahlterminen ist dabei offensichtlich“, so Vorländer. „Im Kontext der drei bevorstehenden Landtagswahlen will die Ampelkoalition Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen.“
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