Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der deutsche Landkreistag hat vor der Bundesratssitzung am Freitag an die Länder appelliert, das Cannabisgesetz vorerst zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
„Wenn der Bundesrat nicht auf die Bremse tritt, werden Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter angesichts fehlender Übergangsfristen unmittelbar überfordert sein“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). „Eine ausreichende und angemessene Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage ab dem 1. April ist so schlicht nicht möglich“, sagte der Gewerkschafter.
Die wesentlichen offenen Fragen müssten vorher beantwortet werden. „Momentan kann nicht eingeschätzt werden, wie lange die Phase hoher Rechts- und Handlungsunsicherheit aufseiten aller Betroffenen andauert, würde das Gesetz durchgewunken“, mahnte Poitz.
Die Gewerkschaft sieht durch das Cannabisgesetz eine zwangsläufige Mehrbelastung auf die Polizei zukommen. „Zu den bisherigen Kontrollaufgaben kämen neue hinzu: auf der Straße, im privaten Bereich sowie in den Anbauvereinen“, sagte Poitz. „Dass ein zeitnaher Fortbildungs- sowie Ausstattungsbedarf besteht, der wiederum zu zusätzlichen Belastungen führt, hat der Gesetzgeber nicht bedacht.“ Zudem sei die unklare Kontrollsituation im Straßenverkehr besorgniserregend. „Neben einem abgestimmten Grenzwert fehlt geeignete Ausstattung zur praktischen Durchführung und zum Nachweis von Cannabis bei Fahrzeugführern“, bemängelte der stellvertretende GdP-Vorsitzende.
Der Deutsche Landkreistag hat unterdessen vor einer Überlastung der Kommunen gewarnt. „Wir haben große Sorgen wegen der gesundheitlichen Folgen sowie des kommunalen Vollzugsaufwands“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) ebenfalls dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). „Es ist unklar, wie viele Anbauvereinigungen entstehen und kontrolliert werden müssen. Die Gesundheitsämter werden dadurch weiter belastet und die Wahrnehmung bereits bestehender Aufgaben wird erschwert.“
Zusätzliche Lasten entstünden auch bei den Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise durch „mehr Eignungsprüfungen, Fahrverbote und Ordnungswidrigkeitenverfahren“, kritisierte Sager. Der Umsetzungsaufwand müsse beschränkt werden, forderte der Verbandschef. „Wir haben nicht den Eindruck, dass der Gesetzgeber dies bislang ausreichend berücksichtigt hätte.“ Der Landkreistag verwies auf die Änderungsvorschläge der Länder etwa bezüglich der Reduzierung der erlaubten Mengen und dem Zurückdrängen aus dem öffentlichen Raum. „Wir unterstützen die Länder“, fügte Sager hinzu.