Das berichtet die „Welt“ (Mittwochausgabe) unter Verweis auf das Umfeld der Bundespolizei. Demnach wurden etwa 15.100 irreguläre Einreisen festgestellt.
Das sei ein neuer Höchstwert im Jahr 2023, hieß es. Gegenüber dem Juli, in dem die Bundespolizei 10.714 undokumentierte Einreisen registrierte, ist das ein Anstieg um rund 40 Prozent. Im August kamen pro Tag durchschnittlich rund 500 Menschen über die Grenzen, die weder über ein Visum oder eine „Blue Card“, noch über eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung verfügten. Insgesamt sind in den ersten acht Monaten des Jahres über 71.000 Menschen ohne diese Papiere nach Deutschland eingereist. Im Gesamtjahr 2022 waren es 91.986. Im vergangenen Jahr waren in den Monaten September bis November die Zahlen auf fünfstellige Werte gestiegen. Heiko Teggatz, Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, kritisierte diese Entwicklung. „Der Trend geht munter weiter, erreicht mit über 15.000 Feststellungen unerlaubter Einreisen einen neuen Höchststand und Nancy Faeser macht Wahlkampf in Hessen“, sagte er der „Welt“ mit Blick auf die Bundesinnenministerin. Das sei „nur noch unfassbar“, so Teggatz. „Seit Monaten warnen wir vor dieser Entwicklung. Nichts ist bisher passiert.“ Dieses Verhalten sei verantwortungslos. „Länder und Kommunen werden durch den Bund im Stich gelassen. Nancy Faeser ist die einzige, die die illegale Migration durch Einführung stationärer Grenzkontrollen eindämmen könnte. Sie denkt aber offensichtlich nicht einmal darüber nach, etwas zu unternehmen“, so der Polizeigewerkschaftler. Der innenpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, Alexander Throm (CDU), sagte der Zeitung: „Die Zahlen der illegalen Grenzübertritte nimmt dramatisch zu und die Innenministerin Faeser sieht tatenlos zu. Die Länder greifen zur Selbsthilfe, da sie von der Bundesregierung im Stich gelassen werden. Frau Faeser muss die Lage an den Grenzen endlich unter Kontrolle bringen.“ Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gelten zunächst als „illegal eingereist“, da Asylanträge für gewöhnlich erst im Inland gestellt werden können. Werden die Anträge genehmigt, gelten sie jedoch als regulär aufhältig.