„Die Staatsanwaltschaften werden entlastet, dafür bekommen aber die Bußgeldstellen mehr zu tun“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Ob es für die Polizei eine echte Entlastung bedeutet, wollte er nicht sagen: „Ich kann nicht erkennen, ob es für die Polizei wirklich eine Entlastung durch schlankere Vorgänge gibt.“
Die GdP sei dazu noch in Gesprächen mit Verkehrsexperten. „Das Rechtsgut Eigentum wird durch diesen Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium nicht mehr ausreichend geschützt und die unschuldig Geschädigten bleiben womöglich auf dem Sachschaden sitzen, der sich häufig auf mehrere tausend Euro beläuft“, so der Gewerkschaftsvertreter. In der öffentlichen Debatte entstehe der Eindruck, dass Fahrerflucht nicht „schlimm ist, wenn sie nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird“, sagte Mertens. Das sei ein „fatales Zeichen“.