Die Vertreter der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) forderten Faeser auf, baldmöglichst auf EU-Ebene in der Sache aktiv zu werden. Durch eine sogenannte Notifizierung von Grenzkontrollen an der polnischen und tschechischen Grenze solle die Voraussetzung geschaffen werden, flexibel zu agieren.
„Es ist dringend notwendig, endlich den rechtlichen Status der Bundespolizei an den Grenzen zu Polen und Tschechien zu ändern“, sagte der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der „Welt“ (Montagausgabe). Noch weigere sich Faeser, die für diese Änderung notwendige Notifikation in Brüssel zu hinterlegen. „Daher dürfen die Bundespolizisten bei illegalen Übertritten im Osten niemand zurückweisen, anders als in Bayern.“ Bei einem Treffen mit Faeser Mitte August wolle seine Gewerkschaft erneut auf eine rasche Notifizierung dringen, so Roßkopf.
Gemeint ist damit eine Anmeldung von temporären innereuropäischen Grenzkontrollen, die Brüssel genehmigen muss. Seit 2016 sind fünf Grenzübertritte zwischen Österreich und Bayern notifiziert. Dort wurden stationäre Kontrollposten eingerichtet. Feste Kontrollen will Faeser aber Richtung Polen und Tschechien nicht einrichten.
Das sei aber nach einer Notifizierung auch nicht zwangsläufig nötig, so Roßkopf. „Das Beispiel Frankreich zeigt, dass ein Land sämtliche Grenzübergänge auflisten und notifizieren kann.“ Anfang Mai hatte Frankreich, befristet zunächst auf ein halbes Jahr, für sämtliche Grenzen und auch den Luftraum die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in Brüssel beantragt. „Nach erfolgter Notifizierung kann flexibel und je nach Lage entschieden werden, ob auf feste Kontrollposten oder Schleierfahnder eingesetzt wird“, so Roßkopf.
Auch letztere hätten dann aber die rechtliche Befugnis zur Zurückweisung, was derzeit an der Grenze zu den beiden osteuropäischen Ländern noch nicht der Fall sei. Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, erhofft sich durch den Schritt eine Ausweitung der rechtlichen Befugnisse der Beamten. „Das löst eine abschreckende Kettenreaktion aus, und das soll es auch. Dadurch würde beispielsweise Tschechien signalisiert, seine Grenzen Richtung Ungarn und Slowakei besser zu schützen. Denn wer an der deutsch-tschechischen Grenze ankommt, hat womöglich schon vier EU-Staaten durchreist, ohne Asyl zu beantragen. Das heißt für mich als Praktiker: Irgendwas funktioniert hier in Schengen nicht richtig.“
Im vergangenen Jahr sei es an der bayerisch-österreichischen Grenze gelungen, 15.000 Personen zurückzuweisen.