Das geht aus einem Änderungsantrag der Bundesländer zu dem Gesetzentwurf des Bundes hervor, der an diesem Mittwoch erstmals im Verkehrsausschuss des Bundesrates beraten wird. Demnach fordern die Bundesländer, in das Regionalisierungsgesetz den Passus einzufügen: „Der Preis wird in Abstimmung von Bund und Ländern jährlich festgeschrieben.“
Das „Handelsblatt“ berichtet in seiner Dienstagausgabe darüber. Bund und Länder hatten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember darauf verständigt, in diesem Jahr ein „Deutschlandticket“ zu einem Einführungspreis in Höhe von 49 Euro anzubieten. Den Rabatt wollen sie mit jeweils 1,5 Milliarden Euro im Jahr subventionieren. Ebenfalls hatten sie verabredet, in den Folgejahren festzulegen, wie der Tarif künftig durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse sichergestellt wird. „Dieses Ziel intendiert die Möglichkeit oder auch die Notwendigkeit, den Preis des Deutschlandtickets anzupassen, was mit der Ergänzung verdeutlicht wird“, heißt es in dem Länderantrag zur Begründung. Sollten die Nachfrage nach dem Ticket geringer sein und der Bund sowie die Länder nicht bereit sein, mehr als die vereinbarten 1,5 Milliarden Euro zu zahlen, dann wollen die Länder die Verluste über Preiserhöhungen ausgleichen.