„Ein schlechtes Gesetz, das erst einmal nicht kommt, ist für uns eine gute Nachricht“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Wir begrüßen das.“
Kopp fügte hinzu: „Der Gesetzentwurf über die Erleichterung von Abschiebungen muss unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Fast 50 Prozent der einschlägigen Entscheidungen sind rechtswidrig.“ Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Abschiebegewahrsam von zehn auf 28 Tage zu verlängern. Auch sollen Polizisten auf der Suche nach Betroffenen in Sammelunterkünften nicht allein deren Räume durchsuchen dürfen, sondern ebenso die Räume von anderen. Allerdings soll das Gesetz im Paket mit dem Gesetz über die Erleichterung von Einbürgerungen verabschiedet werden. Weil es hier dem RND zufolge noch Unstimmigkeiten zwischen den Ampelfraktionen gibt, wurde die eigentlich für dieses Jahr geplante Entscheidung über beide Gesetze auf unbestimmte Zeit verschoben.