Queer-Beauftragter wirbt für Selbstbestimmungsgesetz

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat vor der Abstimmung über das sogenannte "Selbstbestimmungsgesetz" am Freitag im Bundestag für Zustimmung geworben.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat vor der Abstimmung über das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ am Freitag im Bundestag für Zustimmung geworben. „Das Gesetz wird das Leben von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen spürbar erleichtern und verbessern“, sagte der Grünen-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Es ist erklärtes Ziel des Gesetzes, das Recht jedes Menschen auf die eigene Persönlichkeit und eine respektvolle Behandlung in Bezug auf die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität zu verwirklichen.“

Mit dem Gesetz behandele der Staat „transgeschlechtliche Menschen als mündige Menschen“, fügte Lehmann hinzu und kritisierte die bisher gültige Gesetzgebung. „Nach Transsexuellengesetz werden Menschen, die ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren möchten, vom Staat heute noch so behandelt, als wären sie krank.“

Sie müssten sich einem Gerichtsverfahren und zwei psychiatrischen Begutachtungen unterziehen, mit teils sehr intimen, entwürdigenden Fragen, ergänzte Lehmann. „Selbst bezahlen müssen die Betroffenen diese Gutachten auch noch. Diese staatlich verordnete Bevormundung und Fremdbestimmung wollen wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich beenden.“

Nach dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Geschlechtseinträge und Vornamen bereits durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können. Dies muss drei Monate im Voraus angemeldet werden und kann höchstens einmal jährlich durchgeführt werden. Für Unter-14-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können, und auch Über-14-Jährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können. Termine beim Standesamt sollen ab dem 1. August möglich sein.

Wer in schädigender Absicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, soll mit Bußgeldern geahndet werden können. Nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen sollen auf Wunsch für Reisen ins Ausland aus Sicherheitsgründen auch binäre Geschlechtseinträge im Reisepass erhalten können. Anders als im vorherigen Gesetzesentwurf wurde eine automatisierte Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden gestrichen.

Von Trans-Organisationen wird kritisiert, dass auch im Selbstbestimmungsgesetz auf das Hausrecht verwiesen wird. Auch die Regelung, dass künftig transgeschlechtliche Frauen im Verteidigungsfall unter Umständen eingezogen werden sollen, stößt auf Kritik.




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