Zusammen mit der Initiative „Grundgesetz für Alle“ wollen Klaus Schirdewahn, Kirsten Plötz, und Julia Monro die Nichtdiskriminierungs-Kriterien in Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität erweitern. Begründet wird das Anliegen damit, dass das deutsche Grundgesetz bei seinem Inkrafttreten 1949 von den Schrecken des Nationalsozialismus geprägt gewesen sei.
Deshalb sei damals der explizite Schutz besonders verfolgter Gruppen des NS-Regimes in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden. „Seitdem ist die Diskriminierung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht oder Religion per Grundgesetz verboten. Doch Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten finden darin bis heute keine Erwähnung“, heißt es in der Begründung. „In Folge konnte das Grundgesetz auch jahrzehntelange Diskriminierungen von queeren Menschen nicht verhindern, die teilweise bis heute anhalten.“ So seien bis in die 1960er Jahre homo- und bisexuelle Männer mit dem 1935 von den Nationalsozialisten verschärften Paragraph 175 „systematisch verfolgt und bestraft wurden“. Klaus Schirdewahn, der eine der Reden in der Gedenkstunde des Bundestages gehalten hat, war 1964 als Siebzehnjähriger mit dem Paragraphen verurteilt worden. Bis 2017 galt er als vorbestraft. „Ich setze mich mit meiner ganzen Kraft dafür ein, dass unsere Geschichte nicht vergessen wird – gerade heute, wo die queere Community erneut großen Anfeindungen weltweit und auch in Deutschland ausgesetzt ist“, sagte Schirdewan in der Gedenkstunde. „Es ist mir wichtig, dass die Jugend nicht vergisst, was es für Mühe und Kraft gekostet hat, dass wir so leben können, wie wir jetzt leben dürfen.“ Die Initiatoren der Initiative „Grundgesetz für alle“ sagten zu ihrem Anliegen: „Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt, auch durch den Staat, gehören für Millionen von queeren Menschen in Deutschland heute noch zum Alltag. Wenn wir als Gesellschaft zusammenhalten wollen, darf unsere Verfassung niemanden außen vor lassen.“