Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hält sich zu einem etwaigen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht bedeckt. „Was ich wollen würde, ist nicht vordringlich“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Entscheidend ist, was an beweisbaren und gerichtsfesten Unterlagen vorgelegt werden kann.“ Politiker seien bei einer solchen Debatte zudem „immer in Gefahr, als Konkurrenten zu erscheinen“.
Ramelow verwies auf ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, das den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied im Februar widerrufen hatte mit der Begründung, es sei zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertrete, die der Verfassung entgegenstünden. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet. „Das Urteil zeigt die Schwierigkeiten eines Parteiverbotes schon jetzt auf“, erklärte der Linken-Politiker. Unabhängig davon lasse er die Frage, was durch die jüngsten Kommunal- und Landtagswahlen an neuen Erkenntnissen über die AfD hinzugekommen sei, im Kabinett erörtern.
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