Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf der Zielgeraden

Die von der Ampel geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist auf der Zielgeraden.

„Eine Einigung ist zum Greifen nah“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Wichtige Detailfragen sind so gut wie geklärt.“

Ausgeschlossen würden bei der Reform Personen, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder menschenverachtende Delikte nachgewiesen worden seien. „Nur wer unsere Werteordnung achtet, kann die Staatsangehörigkeit bekommen“, sagte der Innenpolitiker. Der Katalog an Abfragen für eine Einbürgerung solle um die beschriebenen Straftaten erweitertet werden. „Dazu müssen Staatsanwaltschaften und Staatsangehörigkeitsbehörden besser zusammenarbeiten.“

Demnach sollen auch die Ausschlussgründe Mehr-Ehe und Ablehnung der Gleichberechtigung von Mann und Frau neu geschaffen werden. Darüber hinaus werde man am Grundsatz festhalten, dass keiner eingebürgert werde, der auf Transferleistungen angewiesen sei. Allerdings werde es Regelungen für Härtefälle geben. „Ich denke da an eine alleinerziehende Mutter“, sagte Wiese.

Wie geplant wolle man die Möglichkeit der Einbürgerung für gut integrierte Menschen von acht auf fünf Jahre Aufenthalt verringern. „Gut integriert bedeutet: dass sie deutsch sprechen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen bezahlen können, sich zum Grundgesetz bekennen und natürlich nicht straffällig geworden sind“, erklärte der SPD-Politiker. Zudem erleichtere man die doppelte Staatsbürgerschaft. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit soll aufgegeben werden.

Die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration werde durch Absenkung des nachzuweisenden Sprachniveaus einfacher werden, sagte Wiese.




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