Reform könnte Einbürgerungsverfahren verlängern

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts könnte nach Einschätzung mancher Bundesländer zu längeren Einbürgerungsverfahren führen.

„Angesichts der absehbaren weiteren Zunahme der Antragszahlen wird sich die Verfahrensdauer voraussichtlich weiter verlängern“, teilte das bayerische Innenministerium auf Nachfrage der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe) mit. Zwar liege keine bayernweite statistische Erhebung zur Verfahrensdauer vor, verschiedene Behörden würden jedoch schon jetzt von durchschnittlich acht bis zwölf Monaten Verfahrensdauer berichten, so das Ministerium.

Auch das Integrationsministerium von Rheinland-Pfalz teilte mit, dass damit zu rechnen sei, „dass sich die Dauer der Einbürgerungsverfahren zunächst erhöhen wird“. Nach einer internen Abfrage für das Jahr 2021 habe die geschätzte durchschnittliche Verfahrensdauer bei über 9,5 Monaten gelegen, hieß es aus dem rheinland-pfälzischen Ministerium. Und weiter: „Diese Zahl dürfte sich aber mittlerweile erhöht haben.“ Eine statistische Erfassung gibt es auch in Rheinland-Pfalz nicht. Im Integrationsministerium von Nordrhein-Westfalen, wo die Reform eindeutig begrüßt wird, geht man dagegen davon aus, dass durch die Digitalisierung des Verfahrens in den Kommunen Kapazitäten geschaffen werden könnten, „um die Bearbeitungszeiten nicht nur zu verkürzen, sondern auch den Antragsrückstau abzuarbeiten“. Mit ihrer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will die Bundesregierung Deutschland für Fachkräfte attraktiver machen und die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration anerkennen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte die Pläne deutlich: „Doppelstaatsbürgerschaften zur Regel zu machen sowie die für die Einbürgerung notwendige Aufenthaltszeit zu verkürzen, sind die falschen Signale, die nicht zu den aktuellen Entwicklungen passen“, sagte Herrmann der „Rheinischen Post“. „Die geplanten Einbürgerungsregelungen der Bundesregierung sind in höchstem Maße integrationsfeindlich und würden die fehlende Bereitschaft zum Bekenntnis zu Deutschland auch noch belohnen“, so der CSU-Politiker.

Die Einbürgerung könne nur am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen. „Wer dieses Prinzip ins Gegenteil verkehrt, stellt integrationspolitisch die Weichen falsch und vergibt die deutsche Staatsangehörigkeit leichtfertig“, so Herrmann. NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) begrüßte dagegen, dass man mit der Reform einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht „einen Schritt näher“ komme: „Denn Deutschland – und gerade auch NRW – war und ist ein Einwanderungsland. Das ist schon längst gesellschaftliche Realität. Dieser Realität soll nun auch mit einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht Rechnung getragen werden“, sagte Paul der „Rheinischen Post“.




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