Regierung kommt bei Neuregelung des Naturschutzgesetzes kaum voran

Die Bundesregierung lässt sich viel Zeit dabei, die Hürden beim Ausbau von erneuerbaren Energien und Verkehrsinfrastruktur abzubauen.

Die Bundesregierung lässt sich viel Zeit dabei, die Hürden beim Ausbau von erneuerbaren Energien und Verkehrsinfrastruktur abzubauen. Zwar hat sich die Ampelkoalition vor fast einem Jahr darauf geeinigt, das Bundesnaturschutzgesetz zu verändern, eine gesetzgeberische Umsetzung ist aber offenbar noch in weiter Ferne, berichtet der „Spiegel“.

Bundesumwelt- und Bundesbauministerium befänden sich dazu „im intensiven Austausch“, heißt es in der Antwort auf eine schriftliche Frage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. „Da die Arbeiten noch andauern, können aktuell keine näheren Informationen gegeben werden.“

Die Idee der geplanten Gesetzesänderung ist, dass etwa beim Bau von neuen Windanlagen, Gleisen oder Straßen keine Ersatzflächen mehr bereitgestellt werden müssen. Stattdessen sollen die Betreiber auch Geld als Kompensation zahlen können. Bislang ist diese Möglichkeit rechtlich nicht gleichwertig.

Für den Obmann der Union im Verkehrsausschuss, Christoph Ploß, ist es bezeichnend, dass es offensichtlich noch nicht einmal einen Zeitplan für die neue Regelung gibt: „Eine Koalition, die selbst bei der gesetzestechnischen Umsetzung relativ einfacher Maßnahmen Erinnerungen an den Bau des Berliner Flughafens weckt, hat fertig“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

Dringend benötigt wird die Änderung des Naturschutzgesetzes etwa in der Windbranche, um den Rückstand bei der Energiewende aufzuholen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Flächenersatz und finanzieller Kompensation könne helfen, „zusammenhängende, länderübergreifende Biotopverbunde zu etablieren“, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband Windenergie.




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