Gefördert würden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss, teilte das Ministerium am Montag mit. Das Förderprogramm richtet sich demnach vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen.
Neben Ladepunkten für Pkw seien „erstmals in einem größeren Rahmen“ auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig, hieß es. Für den Aufruf steht laut Ministerium ein Fördervorlumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Jedes Unternehmen kann genau einen Antrag stellen, wobei alle Anträge von verbundenen Unternehmen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten dürfen. Die Zuwendung soll als Anteilsfinanzierung erfolgen: Für kleine und mittlere Unternehmen ist demnach eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind zudem auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Schnellladepunkte im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben müssen. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. „Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen.“