Künftig sollen in der Zeitarbeit die Verträge zwischen Ver- und Entleihern von Arbeitskräften in digitaler Form abgeschlossen werden können. Das zeigt eine Formulierungshilfe des Bundesjustizministeriums unter Leitung von Marco Buschmann (FDP), über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet und die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Anders als bisher müssten damit die Überlassungsverträge also nicht mehr in Schriftform als Papierversion mit händischer Unterschrift verschickt werden. Künftig reicht die Textform, etwa als E-Mail.
„Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine deutliche Erleichterung dar“, heißt es in der 117-seitigen Vorlage. Die Maßnahme soll zu einer Entlastung der Wirtschaft von rund 30 Millionen Euro jährlich führen. Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll als Vorschlag für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dienen.
War zuvor schon der digitale Arbeitsvertrag beschlossen worden, so würden Arbeitgeber künftig auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren können. Das „erlaubt es Unternehmen, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren“, heißt es in der Formulierungshilfe. Auch für die weit verbreiteten „Altersgrenzvereinbarungen“, die bestimmen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, soll künftig die Textform genügen – anders als bei anderen befristeten Arbeitsverträgen, für die weiterhin der verpflichtende Nachweis in Papierform erforderlich ist. Die Schriftform gilt auch für Wirtschaftsbereiche mit häufiger Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, etwa im Bau- oder Gastgewerbe, oder wenn Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen.