„Der Polizeiberuf ist nicht irgendeiner. Deshalb stellen wir höchste Anforderungen an das Denkvermögen, die Fitness und den Charakter“, sagte Reul der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgaben).
„Ich bin erleichtert über die heutigen erstinstanzlichen Urteile, weil sie genau diesen Anspruch unterstreichen.“ Wer sich rassistisch oder antisemitisch äußere, habe in der NRW-Polizei nichts verloren, so Reul weiter. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Dienstag Klagen von zwei jungen Polizisten abgewiesen, die wegen rechtsextremer oder rassistischer Beiträge in privaten Chatgruppen nicht ins dauerhafte Beamtenverhältnis übernommen wurden. Gegen beide Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.