„Schärfere Strafgesetze braucht die Justiz nicht, um auf Rechtsverstöße im Zuge von Klima-Protesten klar und deutlich reagieren zu können“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Verbandes, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). „Die bestehenden Gesetze geben den Gerichten ausreichend Spielräume, um etwa Fälle von Nötigung, Sachbeschädigung oder Eingriffe in den Straßenverkehr jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen“, so Rebehn mit Blick auf die Blockade-Welle der „Letzten Generation“ in Berlin.
Der Richterbund stellt sich damit gegen wiederkehrende Rufe nach einer Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten gegen die Aktionen der „Letzten Generation“. „Jeder darf im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat öffentlich und streitbar für seine Anliegen eintreten, solange er sich dabei an die Regeln des Rechtsstaats hält.“ Zugleich appellierte Bundesgeschäftsführer Rebehn an die Aktivisten: „Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit enden dort, wo das Strafrecht beginnt.“ Wer bei seinen Protestaktionen Straftaten begehe, der müsse sich dafür vor der Justiz verantworten. „Auch ein guter Zweck wie der Klimaschutz heiligt selbstverständlich nicht jedes Mittel.“