Mit dem Ende Juli vom Kabinett verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ will Lindner die Arbeit des sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Das Gesetz sei jedoch „rechtsstaatlich und kriminalpolitisch fragwürdig“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Welt“ (Freitagausgabe).
Mit Lindners Entwurf werde „eine viel kritisierte Filterpraxis der FIU bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Banken, Schmuckhändlern oder Notaren“ gesetzlich festgeschrieben, so Rebehn. Durch die Fortsetzung des sogenannten risikobasierten Ansatzes der FIU werde „das Vertrauen in die Arbeitsweise der FIU bei den Strafverfolgungsbehörden und den Meldepflichtigen nicht gestärkt“, so Rebehn. Der risikobasierte Ansatz besagt, dass die FIU nicht alle Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche, die sie von Banken, Versicherungen oder Notaren erhält, an die Staatsanwaltschaften weitergibt, sondern nur besonders „werthaltige“. Die Kriterien, nach denen die Meldungen sortiert werden, sind geheim. Der Richterbund fordert, „den sogenannten risikobasierten Ansatz der Behörde im Kampf gegen Geldwäsche enger mit den Staatsanwaltschaften abzustimmen und ihn damit nachzuschärfen“. Im Gesetzentwurf heißt es zwar: „Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kann die Parameter der Risikobewertungssysteme gemeinsam mit Strafverfolgungs- und Zusammenarbeitsbehörden festlegen.“ Aber das ist eine Kann-Bestimmung, keine Verpflichtung. Darüber hinaus müsse Lindner die FIU „technisch und personell so aufstellen, dass sie die jährliche Flut Hunderttausender Meldungen künftig effektiver bewältigen kann“, so Rebehn weiter.