Der Deutsche Richterbund kritisiert den vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten bei der Polizei. „Die restriktiven Gesetzespläne der Bundesregierung für den Einsatz von Vertrauenspersonen schießen deutlich über das erklärte Ziel hinaus, die bewährten und höchstrichterlich anerkannten Regeln für Einsätze gesetzlich zu verankern“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Der Regierungsentwurf sieht teilweise realitätsferne Anforderungen an Vertrauenspersonen und ausufernde Dokumentationspflichten vor, die einen Einsatz deutlich erschweren oder sogar vereiteln können.“ So wachse das Risiko, dass Vertrauenspersonen enttarnt würden und künftig nicht mehr zur Zusammenarbeit bereit seien. Im Bemühen um Transparenz gerate die staatliche Aufgabe einer effektiven Strafverfolgung aus dem Blick. „Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen sind unverzichtbar, um in abgeschotteten Milieus der Organisierten Kriminalität oder des Extremismus schwerwiegende Straftaten aufklären zu können.“ Dies gelte gerade in Zeiten wachsender Gefahren durch Terrorismus und demokratiefeindliche Bewegungen.
Der Einsatz von V-Leuten beim Verfassungsschutz ist gesetzlich geregelt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte dies für die Polizei jetzt nachholen. So sollen V-Leute ihren Lebensunterhalt nicht mit den Honoraren des Staates begleichen können. Der soll auch keine Minderjährigen anwerben dürfen. Sind sie länger als fünf Jahre tätig, müsste die federführende Polizeibehörde dies künftig besonders begründen. Sagt er die Unwahrheit oder wird selbst straffällig, würde das Engagement enden.