Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich skeptisch zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) geäußert. „Es erscheint zweifelhaft, ob die ausgegebenen Ziele eines schnelleren Rechtsschutzes für Betroffene und einer Entlastung der Justiz damit erreicht werden können“, sagte DBR-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Handelsblatt“.
Die Reformpläne führten absehbar „nicht zu weniger, sondern eher zu mehr Einzelklagen vor den Gerichten, weil künftig nicht mehr alle gleich gelagerten Verfahren bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zwingend auszusetzen sind, sondern nur noch bei einem Antrag von Kläger- oder Beklagtenseite.“ Folge seien zahlreiche Parallelverfahren vor verschiedenen Gerichten, mit erwartbar unterschiedlichen Entscheidungen. „Die Regierungspläne für Anleger-Musterklagen sind trotz mancher Verbesserungen im Detail nicht der große Wurf“, sagte Rebehn.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ändern und entfristen. Andernfalls würde es im August auslaufen. Die Regelungen traten 2005 in Kraft, um die Klagen vieler einzelner Anbieter zu bündeln. Parallel laufende Verfahren werden dazu ausgesetzt und deren Kläger zum Musterverfahren hinzugezogen. Das Urteil im Musterverfahren gilt dann für alle Kläger. Doch bereits das erste Musterverfahren, der Telekom-Prozess, dauerte über ein Jahrzehnt. Ähnliches droht bei den laufenden Verfahren gegen Mercedes, Volkswagen und Wirecard.
DBR-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte dem „Handelsblatt“: „Während die Zivilgerichte mit immer mehr und immer neuen Massenverfahren konfrontiert sind, bleibt die Bundesregierung weiterhin überzeugende prozessrechtliche Antworten aus einem Guss für das Problem schuldig.“