Trotz zahlreicher Urteile gegen die Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Richterbund (DRB) zum Start der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern seine Forderung für eine Vorratsdatenspeicherung wiederholt. „Der Europäische Gerichtshof hat der Politik einen europarechtskonformen Weg für eine eng begrenzte Mindestspeicherung von IP-Adressen gewiesen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
„Diesen Kompromissweg sollte die Bundesregierung jetzt beschreiten und eine rechtsstaatlich eingehegte, auf vier Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern auf den Weg bringen“, sagte Rebehn. „Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien“, sagte er. „Ohne die Möglichkeit einer verlässlichen Zuordnung von IP-Adressen zu den Anschlussinhabern laufen Ermittlungen leider häufig ins Leere.“
Das derzeit in der Bundesregierung geeinte „Quick Freeze“-Verfahren sieht man beim Richterbund kritisch. „Das Quick-Freeze-Verfahren, auf dem die FDP bislang beharrt, ist keine gleichwertige Alternative. Damit hinge es von der Speicherpraxis der Internetzugangsanbieter ab, ob die IP-Daten dort zu geschäftlichen Zwecken noch vorhanden sind, wenn die Anordnung zum Einfrieren sie erreicht“, sagte Rebehn. „Es darf aber nicht vom Zufall abhängen, dass Straftaten im digitalen Raum aufgeklärt werden können“, mahnte er.
Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern soll von Mittwoch bis Freitag dauern.