Der Deutsche Richterbund (DRB) hält Forderungen des Zentralrates der Juden nach schärferen Strafen gegen Antisemitismus für wenig zielführend. „Schärfere Strafgesetze allein werden wenig bewirken, solange eine personell ausgelaugte Strafjustiz mit ihrer Arbeit kaum noch hinterherkommt“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Auch Kritik von Zentralratspräsident Josef Schuster an milden Urteilen bei judenfeindlichen Straftaten wies Rebehn zurück: Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Taten führe die Strafjustiz „generell mit höchster Priorität“, so der DRB-Bundesgeschäftsführer. Solche Fälle würden „grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt“, sondern konsequent vor Gericht gebracht.
Schuster hatte am Sonntag bei der Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten für eine schärfere Bestrafung von Antisemitismus geworben und sich hinter einen entsprechenden Forderungskatalog der CSU-Landesgruppe gestellt. Dieser sieht etwa vor, Hetze gegen den Staat Israel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu ahnden. Zudem hatte Schuster kritisiert, Gerichte würden Täter mitunter wegen einer schweren Kindheit oder Fluchterfahrung verschonen.
Laut Rebehn fehlen bundesweit mehr als 1.500 Staatsanwälte und Strafrichter, sodass die Zahl offener Verfahren auf 850.000 hochgeschnellt sei, was eine zügige Bestrafung oft unmöglich mache. „Bund und Länder müssen deshalb deutlich mehr in die Strafverfolgung investieren, um das Sicherheitsversprechen des Staates bestmöglich einzulösen“, sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer der NOZ.