„Diejenigen Teile der Ukraine, die unter zuverlässiger Kontrolle der demokratischen Kiewer Regierung stehen, sollten schnellstmöglich zum Nato-Gebiet gehören“, sagte Roth der Wochenzeitung „Die Zeit“. Für die gelte dann auch Artikel 5. „Für andere Gebiete der Ukraine würde die Beistandspflicht noch nicht gelten“, so der Außenpolitiker.
Artikel 5 des Washingtoner Vertrages verpflichtet die Nato-Mitgliedsländer zum gegenseitigen Beistand im Falle eines Angriffes. Roth sagte weiter, er würde „einen perfekten Frieden nicht zur Bedingung einer Aufnahme machen“. Vielmehr könnte die „Okkupationslinie“ innerhalb der Ukraine die Außengrenze der Nato bilden. Das westliche Militärbündnis trifft sich am 11. und 12. Juli in Vilnius zu einem Gipfel. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, welche Sicherheitsgarantien die Nato der Ukraine machen will.