Erforderlich sei eine „Reform an Haupt und Gliedern“, schreiben beide in einem Gastbeitrag für die „Welt“. Die Rundfunkordnung in Deutschland gehöre grundlegend reformiert.
„So könnten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten größtenteils privatisiert und das Vermögen als Fonds angelegt werden.“ Außerdem sollten die Rundfunkanstalten durch „anstaltsexterne, unabhängige Dritte“ kontrolliert werden. „Das jetzige System der Selbstbeauftragung der Kontrolle durch den ÖRR ist eine Farce.“ Demokratie und Rechtsstaat lebten von der Machtbegrenzung, so Kubicki und Schäffler weiter. „So wie ein Parlament die Regierung kontrollieren sollte und Bürger bei Wahlen den friedlichen Machtwechsel bestimmen können, so ist es auch notwendig, dass der öffentliche-rechtliche Rundfunk in seiner Macht begrenzt wird.“ Notfalls sollten einzelne Bundesländer bei möglichen Reformen vorangehen. „Staatsverträge sind nicht gottgegeben und damit änderungsfähig oder kündbar.“