Das teilte das Bundesfinanzministerium mit, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet. Die Summe setzt sich aus Vermögenswerten russischer „Entitäten“ zusammen, zu denen neben natürlichen Personen und Firmen auf der EU-Sanktionsliste auch die russische Zentralbank gehört.
Wie hoch die eingefrorenen Vermögenswerte der sogenannten Oligarchen in Deutschland sind, wollte das Ministerium nicht beantworten. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die laut Gesetz zum 2. Januar 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll, befindet sich noch im Aufbau. Bislang arbeiten dort 36 Beschäftigte, „der weitere Personalaufbau wird kontinuierlich vorangetrieben“, teilte das Finanzministerium mit. Für „die prioritären Bereiche wie etwa Vermögensermittlung“ seien „die Strukturen im Aufbau“. Eigentlich soll die ZfS laut dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II auch ein Register der eingefrorenen Vermögenswerte führen, das auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht wird. Bislang ist das allerdings noch nicht geschehen. „Die Eintragungen können erst dann erfolgen, wenn ein gesicherter Ermittlungsstand vorliegt“, teilte das Finanzministerium mit. „Die technische Umsetzung des Vermögensregisters wurde initiiert“, heißt es.