Sachsen und NRW legen Konzept zur Pflege-Vollversicherung vor

Die CDU drängt auf eine umfassende Reform der Pflegeversicherung.

Die CDU drängt auf eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Die Länder Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben dafür ein Konzept erarbeitet, über das die „Welt“ berichtet.

Im Kern soll die derzeitige Absicherung in eine vom Bund finanzierte Vollversicherung umgewandelt werden, die die pflegebedingten Kosten komplett übernimmt. Hintergrund sind die stark steigenden Pflegekosten, die vor allem Menschen im Rentenalter, die auf eine entsprechende Versorgung angewiesen sind, zunehmend finanziell überfordern. Aktuell ist jeder dritte Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen.

„In Sachsen ist es sogar mehr als jeder Dritte. Renten von im Durchschnitt 1200 bis 1400 Euro stehen Pflegekosten von monatlich 3000 Euro gegenüber. Wer bedürftig ist, wird damit automatisch zum Sozialfall“, sagte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) der „Welt“. „Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann und ich haben deshalb ein Konzept für einen Systemwechsel erarbeitet, für eine Vollversicherung, die die pflegebedingten Kosten komplett übernimmt“, so Kretschmer.

Laut Berechnungen des IGES-Instituts, einem Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, wären dafür im Beispieljahr 2026 rund 16,5 Milliarden Euro nötig, die der Bund übernehmen soll. Pflegebedürftige und Angehörige könnten somit direkt um insgesamt 8,9 Milliarden Euro entlastet werden. Das ist der Betrag, den Pflegebedürftige über ihren Eigenanteil laut Bericht der Bundesregierung rechnerisch jährlich an pflegebedingten Kosten selbst tragen müssen.

„Pflegebedürftige und deren Familien müssten dann nur noch die Kosten übernehmen, die nicht unmittelbar mit der Pflege zusammenhängen“, erklärt Kretschmer. Dazu zählen laut dem Konzept vor allem Investitions-, Betriebs- und Verpflegungskosten. „Wenn sich Beitragszahler auch gegen diese Kosten absichern wollen, sollen sie künftig freiwillig bezahlbare Pflegezusatzversicherungen abschließen können, die deren Umfang abdecken“, heißt es in dem Reformpapier.




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