„Eine Bargeldobergrenze ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und andere Formen von Kriminalität“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Das von Faeser vorgeschlagene Limit von 10.000 Euro „empfinde ich als eine verhältnismäßige Größe, die die persönliche Freiheit der Menschen und Unternehmen im Alltag nicht zu sehr einschränkt“.
Auch die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne) begrüßt den Vorstoß der Innenministerin. „Er ist ein wertvoller Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung“, sagte Heinold. Deutschland sei noch immer „Geldwäsche-Hochburg“. „Es ist Aufgabe des Staates, dagegen entschieden vorzugehen.“ Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme bei einem Bargeld-Limit von 10.000 Euro. Dies „wäre ein verhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufsfreiheit und auch sonst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Eine solche Maßnahme sei legitim und geeignet, der Gefahr entgegenzuwirken, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden. Ein milderes Mittel sei dafür nicht ersichtlich. Zudem dürfte es aus Sicht Wielands für Betroffene „zumutbar sein, Geldzahlungen von 10.000 Euro und mehr unbar vorzunehmen“.