Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums zu. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten von Ende September 2023. „Wer vor Putins mörderischem Krieg fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Derzeit leben in Deutschland laut Bundesregierung rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland geflohen sind. Rund 350.000 von ihnen sind demnach Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.