Schwangere Lehrerinnen in NRW müssen wieder unterrichten

Lehrerinnen in NRW sind nicht länger automatisch vom Dienst befreit, wenn bei ihnen eine Schwangerschaft festgestellt wird.

Eine entsprechende Regelung, die wegen der Gefahr einer Ansteckung mit Corona erlassen worden war, sei jetzt aufgehoben worden, bestätigte das NRW-Schulministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe). „Das Schulministerium hat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium die Hinweise zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht aktualisiert und die Bezirksregierungen gebeten, diese Hinweise an die Schulen in ihrem Bezirk weiterzugeben“, sagte ein Sprecher von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) der Zeitung.

„Demnach lässt das aktuelle Infektionsgeschehen im Hinblick auf den Schutz schwangerer Lehrerinnen an öffentlichen Schulen eine Neubewertung zu. Im Regelfall steht die aktuelle Infektionslage einer Weiterbeschäftigung schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht mehr im Wege.“ Gleichwohl genieße der Mutterschutz selbstverständlich weiterhin hohe Priorität, hieß es. „Daher bleibt es dabei, dass im Einzelfall über eine Weiterbeschäftigung am konkreten Arbeitsplatz entschieden werden muss.“ Nur, wenn es besondere Risikofaktoren gebe, seien „organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu prüfen und festzulegen“. Laut Schulministerium sind aktuell rund 3.400 Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in NRW schwanger. Für rund 800 dieser Lehrerinnen könne aufgrund des jeweils angegebenen voraussichtlichen Geburtstermins angenommen werden, dass sie sich bereits innerhalb der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung befänden. „Sofern keine anderen, insbesondere mutterschutzrechtlichen, Gründe dagegen sprechen, stünden die übrigen 2.600 Lehrerinnen unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen grundsätzlich für einen Einsatz in den Schulen zur Verfügung“, sagte der Sprecher des Schulministeriums.




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