Das teilte die Bundestagsverwaltung am Montag mit. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) habe im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat auch die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt.
Die Neuregelungen sollen noch am Montag in Kraft treten. Künftig werden weitere Personengruppen verpflichtet, vor Zugang die sogenannte Sicherheitsstrecke zu durchlaufen. Zudem soll es künftig stichprobenartige und anlassunabhängige Sicherheitskontrollen der Inhaber von Bundestagsausweisen geben. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben, sollen nunmehr jährlich wiederholt werden. Auch Abgeordnete werden grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen. Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete soll innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt werden: Diese erhalten zukünftig auf Antrag und nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode. Die Kontrollen vor Einfahrt in das „Unterirdische Erschließungssystem“ sollen intensiviert werden. Ausgangspunkt für die Änderungen waren Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren mutmaßliches Mitglied nach Erkenntnissen des Generalbundesanwalts unter anderem auch die ehemalige Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann gewesen sein soll, sowie Störungen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“, wie die Bundestagsverwaltung mitteilte.