So sollen laut Gesetz die Vermögen der Bürgergeldempfänger in den ersten zwei Jahren nicht mehr angerechnet und erst danach auf 15.000 Euro pro Person begrenzt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt in einer Stellungnahme zu dem Gesetz, dadurch „bieten sich nun gezielte Missbrauchsmöglichkeiten“.
Es bestehe die Gefahr, dass die Vermögen nach den zwei Jahren „nicht mehr vorhanden sind“, zitiert die „Bild“ (Montagausgabe) aus dem Text. Der Sozialgerichtstag befürchtet in seiner Stellungnahme, die Regelung führe dazu, „Sozialleistungsmissbrauch zu begünstigen“. Auch die Regelung zur Erreichbarkeit, die den Empfängern der Leistungen mehr Freiraum für die Arbeitssuche geben soll, ist nach Ansicht der Sozialrichter geeignet „dem aktuellen Problem des organisierten Leistungsmissbrauchs neue Möglichkeiten zu eröffnen“. Der Landkreistag warnt in seiner Stellungnahme, dass die neue Bagatellgrenze von 50 Euro „ein gewisses Potenzial für Missbrauch“ bietet. Bis zu dieser Summe sollen Forderungen z. B. wegen zu viel gezahlter Leistungen künftig von Bürgergeldbeziehern nicht mehr zurückgefordert werden.