„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus; alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Statement der Organisationen. „Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein.“
Schon jetzt hätten geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen, heißt es dort weiter. „Der Kindersofortzuschlag wurde für Kinder von Asylbewerbern kassiert, damit wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz gekippt“, ergänzte SoVD-Chefin Michaela Engelmeier. Für sie sei nicht nachvollziehbar, warum die Kindergrundsicherung nicht auch für Kinder gelten solle, deren Familien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. „Hier muss zwingend nachgebessert werden“, fordert sie.