Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), fordert, bestimmte Selbstzahlerleistungen – sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) – zu verbieten. „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von Igel“, sagte Schwartze dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).
Konkret nannte er die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter. Diese Untersuchung sei eine der am meisten verkauften Leistungen, sagte Schwartze. Sie gehöre aber zu den Angeboten, die schadeten, weil es häufig falsch-positive Befunde gebe und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe folgten. „Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt.“
Nach Angaben von Schwartze bereitet die Ampelkoalition zudem rechtliche und finanzielle Erleichterungen für die Opfer von Behandlungsfehlern vor. Die Gespräche mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über eine Reform des Patientenrechtegesetzes seien auf einem guten Weg. „Da ist Bewegung in der Sache“, sagte er.
Auch an dem im Koalitionsvertrag zugesagten Härtefallfonds werde gearbeitet. „Die Betroffenen scheitern meist daran, zu beweisen, dass der Schaden allein durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde“, sagte Schwartze. Dieser Vollbeweis sei in der Praxis extrem schwer. „Deshalb setzte ich mich dafür ein, dass künftig die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Das wird der Komplexität des menschlichen Körpers gerecht und gilt längst in Ländern mit vergleichbaren Rechtssystemen, also zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz“, so der SPD-Politiker.
Der Härtefallfonds solle nicht das Haftungsrecht ersetzen, sondern dann eintreten, wenn Menschen nach einer Behandlung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten hätten und deshalb finanziell in Schwierigkeiten geraten seien. Werde gerichtlich festgestellt, dass es wirklich einen Behandlungsfehler gegeben habe, müsse der Verursacher das Geld an den Fonds zurückzahlen. „War es jedoch eine schicksalhafte Entwicklung, dann soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, nicht die Betroffenen selbst“, sagte Schwartze.