SPD attackiert CSU vor Karlsruher Entscheidung zum neuen Wahlrecht

Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue Ampel-Wahlrecht geben sich Regierung und Opposition unversöhnlich. SPD-Fraktionsvize Johannes Fechner greift die CSU scharf an: "Wir sind guter Dinge, dass die von der Ampel beschlossene überfällige Bundestagsverkleinerung auf 630 Sitze vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wird.

Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue Ampel-Wahlrecht geben sich Regierung und Opposition unversöhnlich.

SPD-Fraktionsvize Johannes Fechner greift die CSU scharf an: „Wir sind guter Dinge, dass die von der Ampel beschlossene überfällige Bundestagsverkleinerung auf 630 Sitze vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wird. Nachdem die Postengeilheit der CSU die überfällige Verkleinerung des Bundestages über Jahrzehnte verhindert hat, wird so der Bundestag 2025 endlich auf 630 Sitze verkleinert und damit der Parlamentsbetrieb noch effektiver“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hielt dagegen: „Diese dreiste Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich. Dieses Wahlrecht kann erheblichen Schaden am Demokratieprinzip auslösen und darf keinen Bestand haben.“ Er ergänzte, das neue Wahlrecht sei darauf angelegt, „zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen“.

Durch den Wegfall der Grundmandatsklausel müssen Parteien in jedem Fall die Fünf-Prozent-Hürde überspringen und können dies nicht durch mindestens drei gewonnene Direktmandate kompensieren wie bisher. Ungewohnt deutlich fordert Dobrindt das Gericht auf, das neue Wahlrecht zu verhindern. „Zusätzlich wird die Erststimme entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert. Wir erwarten jetzt notwendige Entscheidungen aus Karlsruhe, diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel zu stoppen.“

Künftig sollen Ausgleichs- und Überhangmandate nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, fordert gerade in diesem Punkt rechtliche Klarheit vom Bundesverfassungsgericht: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf diese sogenannte Zweitstimmendeckung rechtliche Klarheit schafft.“

Er appellierte an die Parteien, im Falle eines Scheiterns des Wahlrechts in Karlsruhe konstruktiv zusammenzuarbeiten. „Sollte sich aus dem Urteil überhaupt ein Bedarf zur Änderung des Wahlrechts ergeben, so sollten alle Parteien der demokratischen Mitte, ob Regierungskoalition oder Opposition, nach der Entscheidung konstruktiv zusammen wirken, um für die kommende Bundestagswahl ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zu haben, das den Bundestag nicht immer weiter wachsen lässt“, sagte Kuhle der Mediengruppe Bayern.




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