SPD-Chefin Saskia Esken hat die Bundesregierung aufgefordert, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bürgergeldsanktionen bei Schwarzarbeit vorzulegen. „Wer in Not gerät, arbeitslos wird und sich schwertut mit dem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt, muss auch künftig auf das Bürgergeld zählen können“, sagte Esken der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
Ein Fünftel der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger arbeite durchaus, verdiene aber zu wenig und müsse aufstocken. „Aber die Steuerzahler sind zu Recht sauer, wenn Menschen die Leistung in Anspruch nehmen, ohne selbst etwas für eine Erwerbstätigkeit zu tun. Außerdem braucht es Sanktionen, wenn sich Bürgergeldempfänger nebenbei schwarz etwas dazuverdienen“, sagte Esken.
Ein Gesetzentwurf werde „zeitnah kommen müssen“, so die SPD-Chefin. „Ich setze darauf, dass die Regierung spätestens nach der Sommerpause konkrete Vorschläge machen wird.“ Sie fügte hinzu: „Schwarzarbeit ist kriminell. Wer sie ausübt, macht sich strafbar. Wer sie in Auftrag gibt, ebenso. Bei Schwarzarbeit darf es keine falsche Toleranz geben.“
Esken sagte weiter, dass auch ukrainische Flüchtlinge mit Sanktionen zu rechnen hätten, wenn sie sich den Bürgergeld-Auflagen verweigerten. „Auch für Menschen aus der Ukraine gilt, dass es nur dann Bürgergeld geben kann, wenn sie sich einer Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht verweigern. Eine Arbeitserlaubnis haben sie alle.“ Auch ukrainische Flüchtlinge dürften den Sozialstaat nicht ausnutzen. „Zugleich müssen die Jobcenter noch viel öfter eine lange geübte Tradition überwinden und Menschen in Jobs schicken, ohne auf den Abschluss diverser Sprach- und Integrationskurse zu bestehen.“
„Da müssen wir pragmatischer und flexibler werden, um dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen.“ Auch wenn es für eine Anerkennung von Berufsabschlüssen einer Nachqualifikation bedürfe, könne man die berufsbegleitend organisieren, so die SPD-Chefin.