„Eine Absenkung der Grenzen ist völlig unplausibel“, sagte Kühnert der „taz“. Denn die fürs Bürgergeld geplanten Grenzen für Schonvermögen seien bereits geltende Rechtslage und das aus gutem Grund.
„Wer mit den eigenen Händen einen gewissen Wohlstand aufgebaut hat, soll in Zeiten der Krise nicht fürchten müssen, dass dieser plötzlich zwischen den Fingern zerrinnt.“ Das habe etwas mit „Respekt und Leistungsgerechtigkeit“ zu tun, so Kühnert. Das Schonvermögen definiert, wie reich Menschen sein dürfen, um die staatliche Grundsicherung zu beziehen. Aktuell dürfen Empfänger von Hartz IV in den ersten beiden Jahren des Bezugs 60.000 Euro an Vermögen behalten.
Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen weitere 30.000 Euro Schonvermögen hinzu. Diese Grenzen hat die damalige Große Koalition in der Corona-Pandemie eingeführt. Für das Bürgergeld, was Hartz IV ab Januar ersetzen soll, möchte die Ampel sie beibehalten. Die Union will Änderungen und droht das Bürgergeld im Bundesrat zu blockieren.
SPD-Chefin Saskia Esken hatte zuletzt Kompromissbereitschaft signalisiert. „Es geht jetzt lediglich um die Frage, ob diese Regelung ab dem 1. Januar weiterläuft oder nicht“, so Kühnert. „Und wenn die Union das nicht will, dann würde ich gerne mal eine Argumentation hören, warum es vor zwei Jahren, als wir diese Regelung zusammen in der Coronakrise eingeführt haben, richtig war und in der jetzigen Krise falsch ist.“ Er glaube aber, dass es eine solche Argumentation in der Union gar nicht gebe, so der SPD-Generalsekretär.
„Friedrich Merz geht es vielmehr darum, verschiedene gesellschaftliche Gruppen populistisch gegeneinander in Stellung zu bringen.“ Konkret betreffe das Niedriglöhner einerseits und Transferleistungsempfänger andererseits.