„Auch 2024 stehen wir vor großen Herausforderungen und müssen in die Zukunft investieren“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, dem „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). „Ich finde daher, dass wir die Schuldenbremse auch für das kommende Jahr punktuell aussetzen können“, sagte Mast.
Offen ist laut „Tagesspiegel“, ob mit dieser „punktuellen“ Notlage nur die militärische und humanitäre Hilfe für die Ukraine finanziert werden könnte oder auch das Bürgergeld, das rund 700.000 ukrainische Geflüchtete in Deutschland empfangen. Allein dafür rechnet das Finanzministerium mit Kosten von sechs Milliarden Euro im Jahr 2024. Mit den Militärhilfen könnten über 20 Milliarden Euro zusammenkommen. „Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass wir weiterhin von der Notlagen-Regelung für den Haushalt Gebrauch machen können“, sagte Mast.
Man müssen diese aber jedes Jahr neu erklären. „Notlagen können auch länger als ein Jahr andauern. Sie müssen sehr gut begründet sein.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor dem Koalitionsausschuss am Mittwochabend erklärt, er sei „noch nicht davon überzeugt“, dass die Voraussetzungen für einen Notlagenbeschluss 2024 vorliegen würden.
Der Staat müsse nach dem Karlsruher Urteil „treffsicherer umgehen mit dem Geld, das wir haben“. Die Regierung kann gemäß dem Gesetz eine Notlage erklären und die Schuldenbremse aussetzen, wenn sie unverschuldet in eine Krise geraten ist. So hatte es die Regierung. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch hier Barrieren eingezogen: Ob ein Ereignis vorliegt, das eine Notlage rechtfertige, sieht das Gericht als „vollumfänglich verfassungsrechtlich überprüfbar“ an.
Nicht jede wirtschaftliche Krisensituation sei dabei gleich eine Notlage, argumentieren die Richter, und je länger eine Notlage dauere, desto genauer müsse sie begründet sein. Allerdings hatte das Gericht auch deutlich gemacht, dass Notlagen wiederholt beschlossen werden könne, wenn Krisen länger andauern. Darauf setzen nun die Sozialdemokraten mit Blick auf den Ukraine-Krieg. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte in seiner Regierungserklärung auch die nun nachträglich ausgerufene Notlage 2023 mit dem Ukraine-Krieg erklärt.