„Die Staatsanwaltschaften in unserem demokratischen Rechtsstaat handeln erst dann, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt und die Vorermittlungen abgeschlossen sind“, sagte Hartmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Wenn man sich zu einem solchen Schritt entschließe, scheine es offenbar eine Änderung der Strategie der „Letzten Generation“ zu geben.
Der Rechtsstaat müsse eine Trennlinie ziehen zwischen legitimem Protest und der Verabredung zur Begehung von Straftaten. Am Ende müssten Gerichte darüber entscheiden. „Bei dieser Durchsuchung kommt offenbar der finanzielle Aspekt hinzu.“ Bei den genannten Spendenbeträgen in Höhe von etwa einer Million Euro gehe es möglicherweise über ziviles Engagement von Klimaaktivisten hinaus „hin zu anderen Organisationsformen“. Klar sei: „Protest ist möglich, aber der Zweck heiligt nie alle Mittel. Daher ist es wichtig, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden immer einen genauen Blick auf die Vorgänge haben.“